Besuch des Rathauses nur mit Terminvereinbarung - Es gilt 3G!
Informationen zu Behördengängen und behördlichen Terminen während der Corona-Krise:
Um das Ansteckungsrisiko mit dem COVID-19-Erreger zu senken, ist ein Besuch des Rathauses einschließlich Bürgerbüro bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit dem zuständigen Ansprechpartner bzw. der zuständigen Ansprechpartnerin.
Seit dem 25.11.2021 gilt beim Zugang zum Rathaus sowie bei den Sitzungen des Gemeinderates und des Bau- und Planungsausschusses die 3G-Regelung - Genesen, Geimpft, Getestet (Schnelltest ausreichend).
Bitte tragen Sie bei Ihrem Behördengang einen Mund-Nasenschutz (FFP2-Maskenpflicht!).
Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass die geltenden Hygienemaßnahmen (Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen, Desinfektion beim Betreten des Rathauses, Nies- und Hustenetikette etc.) eingehalten werden müssen.
Bitte nutzen Sie, soweit möglich, auch die Online-Services des Bürgerbüros.
Zuletzt bittet die Gemeinde eindringlich, von der Möglichkeit des bargeldlosen Zahlens Gebrauch zu machen.
Wir bitten dies zu beachten und danken für Ihr Verständnis!